Prop Trading Steuern in Österreich: Warum die 27,5 % nicht für dich gelten
STAND 19. AUGUST 2026 12 MIN LESEDAUER BILDUNG · KEINE ANLAGEBERATUNG
Prop-Trading-Payouts sind in Österreich kein Kapitalertrag: 0–55 % Tarif statt 27,5 %. Dazu SVS ab 6.613 €, Gewerbeschein-Frage, Fristen. Mit Quellen.
KURZE SCHÄTZUNG
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz, der auf Prop-Trading-Payouts in Österreich anfallen kann?
NICHTS WIRD GESPEICHERT ODER ÜBERTRAGEN
Prop-Trading-Payouts laufen in Österreich über den progressiven Einkommensteuertarif, also 0 bis 55 % je nach Gesamteinkommen. Die 27,5 % Kapitalertragsteuer greifen in aller Regel nicht, weil der Profit Split die Bezahlung für eine Leistung ist und Kapitalertrag etwas ganz anderes. Ab 6.613,20 € Jahresgewinn kommen SVS-Beiträge obendrauf.
Das war die kurze Fassung. Jetzt die mit Beträgen.
Wer 20.000 € Payout mit 27,5 % kalkuliert, legt 5.500 € zurück und fühlt sich gut dabei. Fällig werden je nach Einkommen 8.000 € und mehr, plus Sozialversicherung. Am oberen Ende des Tarifs ist der Unterschied exakt das Doppelte. 55 statt 27,5. Die SVS ist da immer noch nicht dabei.
Und weil das ganz oben hingehört und nicht unten ins Kleingedruckte: Zu Prop Trading gibt es in Österreich keinen Erlass des Finanzministeriums und keine veröffentlichte Entscheidung des VwGH oder BFG, die wir finden konnten. In den Einkommensteuerrichtlinien steht dazu ebenfalls keine Randzahl. Alles Folgende stützt sich auf allgemeine Grundsätze und auf die Auffassung österreichischer Kanzleien. Im Netz wird zu dem Thema erstaunlich viel behauptet und erstaunlich wenig belegt.
Wie werden Prop-Trading-Gewinne in Österreich versteuert?
Du handelst nicht mit eigenem Kapital. Kein eigenes Depot, keine eigene Position. Im Risiko steht die Challenge-Gebühr und sonst nichts. Dafür bekommst du Geld, wenn du lieferst. An diesem einen Umstand hängt die gesamte steuerliche Einordnung, und wer ihn überliest, rechnet den Rest des Textes falsch.
In der Regel werden daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG. Bei entsprechender Vertragsgestaltung wäre auch ein Dienstverhältnis denkbar, das hängt vom Einzelfall ab. Bei ausländischen Prop Firms ist diese Variante allerdings die theoretische, weil typischerweise Weisungsgebundenheit und organisatorische Eingliederung fehlen. Der Tarif gilt so oder so. Betriebsausgabenabzug, Sozialversicherungsträger und Umsatzsteuerfragen sehen dagegen fundamental anders aus, je nachdem, wo du landest.
Warum greifen die 27,5 % nicht?
Der besondere Steuersatz von 27,5 % setzt Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 27 EStG voraus. Gemeint sind laufende Erträge aus überlassenem Kapital, realisierte Wertsteigerungen eigenen Kapitalvermögens, Einkünfte aus Derivaten sowie Einkünfte aus Kryptowährungen.
Beim Funded-Trader-Modell fehlt nach herrschender Lesart schon der Anknüpfungspunkt.
Überlassenes Kapital: keines. Eigenes Vermögen, das du realisieren könntest: auch keines. Ein Wirtschaftsgut hast du nie erworben. Übrig bleibt eine Leistung, für die dich jemand bezahlt, wenn sie funktioniert hat.
Die FMA schreibt in ihrer Information „Was ist Prop Trading?”: „Dabei wird oftmals nicht mit echtem Kapital gehandelt bzw. liegt kein tatsächlicher Eigenhandel vor.” Das ist eine aufsichtsrechtliche Feststellung, keine steuerliche. Sie beschreibt aber ziemlich exakt die Konstellation, um die es hier geht.
Die Gegenposition, die wir ungern erwähnen
Es gibt eine ernstzunehmende andere Lesart, und wir würden uns selbst widersprechen, wenn wir sie unterschlagen. Ein Vertrag, bei dem du eine Gebühr zahlst und dafür einen an Kursbewegungen gekoppelten Differenzausgleich bekommst, hat wirtschaftlich die Form eines nicht verbrieften Derivats (§ 27 Abs 4 EStG).
Am Steuersatz würde sich dadurch nichts ändern, weil unverbriefte Derivate ebenfalls nach Tarif besteuert werden. Der Rest wäre ein anderer Text. Keine SVS-Pflicht, keine Gewerbefrage, keine Umsatzsteuerthemen. Dafür auch kein Betriebsausgabenabzug für Challenge-Gebühren und kein Verlustvortrag.
Wie viel Steuer zahlst du wirklich? Der Tarif 2026
Österreich besteuert progressiv. Deine Auszahlung wird zu allem addiert, was du sonst verdienst. Gehalt, Nebenjob, Vermietung. Erst die Summe entscheidet.
| Einkommen (Stand 2026) | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis 13.539 € | 0 % |
| über 13.539 bis 21.992 € | 20 % |
| über 21.992 bis 36.458 € | 30 % |
| über 36.458 bis 70.365 € | 40 % |
| über 70.365 bis 104.859 € | 48 % |
| über 104.859 bis 1.000.000 € | 50 % |
| über 1.000.000 € | 55 % |
Das sind Grenzsteuersätze. Jede Stufe wird mit ihrem eigenen Satz besteuert, dein gesamtes Einkommen wandert also nie in den obersten Prozentwert.
Der zweite Stolperstein ist teurer. In der Tabelle steht Einkommen. Nicht Bruttogehalt. Von 40.000 € Bruttojahresgehalt bleiben nach Sozialversicherung und der getrennten Besteuerung von 13. und 14. Gehalt rund 28.000 € steuerpflichtiges Einkommen, du bist also noch in der 30-%-Stufe. Die 40-%-Stufe beginnt bei einem Einkommen über 36.458 €, grob ab 52.000 € Bruttojahresgehalt. Fast jede Milchmädchenrechnung, die uns untergekommen ist, scheitert genau an dieser Verwechslung.
Am praktischen Problem ändert das wenig. Der Prop-Gewinn landet oben auf deinem übrigen Einkommen und wird mit dem höchsten Satz besteuert, den du ohnehin schon erreichst. Bei genug Volumen schiebt er dich in die nächste Stufe. Rechne mit deinem Grenzsteuersatz.
Die gängigen Prop Firms behalten übrigens nichts ein.
Brutto.
Das Geld kommt aufs Konto und fühlt sich vollständig nach deinem an, obwohl ein guter Teil davon bereits jemand anderem gehört. Praktisch heißt das: zweites Konto eröffnen, Payout kommt rein, die Hälfte wandert am selben Tag rüber und wird bis zum Bescheid nicht mehr angeschaut. Wer glaubt, er könne diese Summe zwölf Monate lang im Kopf mitführen, hat es noch nie zwölf Monate lang probiert.
Das eigentlich Ärgerliche kommt im zweiten Jahr
Sobald du einmal veranlagt bist, setzt das Finanzamt Einkommensteuer-Vorauszahlungen nach § 45 EStG fest. Basis ist die Steuerschuld des letzten veranlagten Jahres, erhöht um 4 % für das Folgejahr und um weitere 5 % je weiterem Jahr. Fällig zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Im zweiten Jahr triffst du also beides gleichzeitig. Die Nachzahlung für das erste Jahr und die Vorauszahlung für das laufende. Wer nur für die Nachzahlung zurückgelegt hat, liegt um die Hälfte daneben.
Dazu die Anspruchsverzinsung nach § 205 BAO, Nachforderungen werden ab dem 1. Oktober des Folgejahres verzinst. Ein Wort wie ein Wartezimmer, und es kostet auch ungefähr so viel Nerven.
Wann entsteht die Steuer, im Account oder am Konto?
Am Konto. Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 19 EStG. Relevant ist der Moment, in dem du über das Geld verfügen kannst, und nicht der Moment, in dem im Dashboard eine hübsche Zahl steht.
Ein Buchgewinn auf dem Funded Account ist damit noch kein Einkommen. Ein am 28. Dezember beantragter Payout, der am 4. Jänner ankommt, gehört ins neue Jahr. Kommt die Auszahlung in Fremdwährung, bei den meisten Prop Firms in US-Dollar, zählt der Euro-Gegenwert am Tag des Zuflusses.
Was kannst du als Prop Trader absetzen?
Versteuert wird der Gewinn, der Payout ist nur der Ausgangswert. Was du für die Tätigkeit aufwendest, geht davor ab, und bei Prop Trading ist das mehr, als die meisten ansetzen:
- Challenge- und Evaluation-Gebühren. Auch die der Challenges, die du versemmelt hast. Der größte Posten, und der, den die meisten aus Schlamperei liegen lassen.
- Reset-Fees, Add-ons, Plattformgebühren der Prop Firm.
- Daten- und Software-Abos für Charting, Orderflow, Marktdaten.
- Hardware, anteilig und über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
- Weiterbildung mit klarem Bezug zur Tätigkeit.
- Arbeitszimmer nur unter engen Voraussetzungen: eigener Raum, Mittelpunkt der Tätigkeit. Die Küchenecke zählt nicht.
Dazu der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG, 15 % der ersten 33.000 € Gewinn, maximal 4.950 €. Der steht automatisch zu.
Belegen musst du das alles. Rechnungen der Prop Firm, Kontoauszüge, sieben Jahre Aufbewahrung nach § 132 BAO. Und deine Ausgaben sind Betriebsausgaben. Werbungskosten sind etwas anderes, ein Verlustausgleich im Kapitalvermögen ebenfalls, und beides wird laufend durcheinandergeworfen.
Bei Verlusten wird es sogar angenehm. Betriebliche Verluste sind bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern nach § 18 Abs 6 EStG zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Im Kapitalvermögen verfällt der Verlust am Jahresende und niemand weint ihm eine Träne nach.
Bleibt die Liebhaberei.
Ein Wort, das klingt wie ein Briefmarkenalbum und in Wahrheit bedeutet, dass dir das Finanzamt die steuerliche Ernsthaftigkeit abspricht. Wer über Jahre Gebühren zahlt und nie einen nennenswerten Payout sieht, riskiert genau diese Einstufung. Dann sind die Verluste steuerlich nichts mehr wert.
Brauche ich für Prop Trading einen Gewerbeschein?
Ab hier wird es unangenehm, und die meisten Texte im Netz hören genau an dieser Stelle auf.
Die naheliegende Antwort wäre: freies Gewerbe anmelden, Häkchen dran, weiter. Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit nach § 1 GewO, wenn sie selbständig, regelmäßig und mit Ertragserzielungsabsicht ausgeübt wird. Eine Bagatellgrenze existiert nicht.
Nur greift möglicherweise eine Ausnahme. § 2 Abs 1 Z 14 GewO nimmt Bankgeschäfte einschließlich der nach dem WAG 2018 erbrachten Dienstleistungen ausdrücklich aus der Gewerbeordnung aus. Fällt deine Tätigkeit unter das WAG 2018, fällt sie gar nicht unter die Gewerbeordnung. Dann redet man über eine Konzession, und einen Gewerbeschein könntest du dafür nicht einmal bekommen, wenn du wolltest.
Die FMA hält fest, dass je nach Ausgestaltung des Geschäftsmodells konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Betracht kommen können. Sie schreibt außerdem, dass selbst bei ausschließlich simuliertem Handel mit fiktivem Kapital eine konzessionspflichtige Beratung vorliegen kann und sich das pauschal nicht beurteilen lässt. Ihr Fazit im Original: „Ob für ein Prop Trading Geschäftsmodell eine Konzession der FMA erforderlich ist, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab.”
„Einfach ein freies Gewerbe” beantwortet damit eine Frage, die sich pauschal nicht beantworten lässt. Zuständig sind die Gewerbebehörde und im Zweifel die FMA. Kein Forum.
Zahle ich Umsatzsteuer auf Payouts?
Die Standardauskunft geht so: Kleinunternehmerregelung, Grenze 55.000 € brutto (Stand 2026, Toleranz bis 60.500 €), passt schon.
Das Ergebnis stimmt womöglich. Die Begründung ist Unsinn. In die Grenze zählen nur Umsätze, die im Inland steuerbar sind. Die großen Prop Firms sitzen im Ausland, und bei einer sonstigen Leistung an einen Unternehmer verschiebt sich der Leistungsort typischerweise dorthin.
Payouts von einer ausländischen Prop Firm zählen also gar nicht in die 55.000-Euro-Grenze hinein. Wer 200.000 € an Payouts bekommt und sonst keine inländischen Umsätze hat, bleibt umsatzsteuerlich Kleinunternehmer. Nicht wegen guter Führung unter der Grenze. Die Grenze betrifft ihn schlicht nicht.
Wo die Firma sitzt, macht trotzdem einen Unterschied:
- EU-Ausland (etwa Tschechien): Reverse Charge. Du brauchst auch als Kleinunternehmer eine UID-Nummer, die es nur auf Antrag gibt, und musst eine Zusammenfassende Meldung abgeben.
- Drittland (USA, VAE, Großbritannien): UID und ZM entfallen. Der Umsatz bleibt in Österreich ebenfalls nicht steuerbar.
Ob die Leistung eines Prop Traders unter eine unechte Umsatzsteuerbefreiung für Finanzdienstleistungen fallen könnte, konnten wir nicht belastbar klären. Wir behaupten dazu deshalb nichts, in keine Richtung.
SVS: Ab welchem Gewinn zahlst du Sozialversicherung?
Die SVS kommt zur Einkommensteuer dazu. Sie ersetzt sie nicht, und genau das übersehen fast alle.
Als Neuer Selbständiger, also ohne Gewerbeberechtigung, bist du ab einem Gewinn von 6.613,20 € im Jahr (Stand 2026) in der Pflichtversicherung. Darunter nicht.
Mit Gewerbeberechtigung greift die Pflichtversicherung grundsätzlich ab dem ersten Euro, ohne Versicherungsgrenze. Die Mindestbeitragsgrundlage zahlst du auch dann, wenn du weniger verdienst oder gleich Verlust machst.
Für diese Konstellation gibt es allerdings eine Ausnahme, die auf Einsteiger zugeschnitten ist. Die Kleinstunternehmerregelung nach § 4 Abs 1 Z 7 GSVG. Wer Einkünfte bis 6.613,20 € und Umsätze bis 55.000 € hat und in den letzten fünf Jahren höchstens zwölf Monate GSVG-pflichtversichert war, kann sich auf Antrag von der Kranken- und Pensionsversicherung ausnehmen lassen. Übrig bleibt die Unfallversicherung mit 155,40 € im Jahr statt 1.929,72 €.
Ein Formular, zwanzig Minuten, 1.774,32 € Unterschied im ersten Jahr. Gestellt wird der Antrag trotzdem fast nie. Automatisch passiert da nämlich nichts, und wer nicht fragt, zahlt.
Die Beitragssätze 2026: 6,80 % Krankenversicherung, 18,50 % Pensionsversicherung, 1,53 % Selbständigenvorsorge, dazu die Unfallversicherung mit 12,95 € monatlich. Auf der Mindestbeitragsgrundlage summiert sich das auf 1.929,72 € im Jahr.
Ein Trader mit 20.000 € Payouts hat keine 20.000 €. Die Beiträge sind immerhin Betriebsausgaben und senken die Einkommensteuerbasis. Gezahlt sind sie trotzdem. Und die SVS rechnet in den ersten Jahren mit vorläufigen Beitragsgrundlagen und schreibt nach, sobald dein Steuerbescheid da ist.
| Auf einen Blick | Stand 2026 |
|---|---|
| Steuerart | Einkommensteuer nach Tarif, keine KESt |
| Steuersatz | 0 bis 55 %, abhängig vom Gesamteinkommen |
| Einkunftsart | in der Regel Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) |
| Formular | E1 mit Beilage E1a über FinanzOnline |
| Erklärungspflicht ab | 13.539 € (mit Lohnsteuer: 14.769 €) |
| Sozialversicherung | SVS ab 6.613,20 € Gewinn (Neue Selbständige) |
| Umsatzsteuer | meist Reverse Charge, UID und ZM können nötig sein |
| Einbehalt durch die Prop Firm | keiner. Brutto aufs Konto. |
Welche Formulare und Fristen gelten?
Erklärungspflicht besteht (Stand 2026) ab einem Jahreseinkommen von mehr als 13.539 €. Mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften daneben liegt die Grenze bei 14.769 €, wobei die anderen Einkünfte zusammen mehr als 730 € betragen müssen. Und unabhängig von jedem Betrag gilt: Wer vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wird, gibt ab.
Abgegeben wird die Einkommensteuererklärung E1, ergänzt um die Beilage E1a für betriebliche Einkünfte.
Fristen: 30. April des Folgejahres in Papier, 30. Juni über FinanzOnline. Grundsätzlich ist elektronisch zu übermitteln, Papier bleibt die Ausnahme. Verlängern geht auf begründeten Antrag. Wer steuerlich vertreten ist, fällt unter die Quotenregelung und hat deutlich länger Zeit, was für manche schon allein das Argument für eine Vertretung ist. Die festgesetzte Steuer ist binnen eines Monats ab Zustellung des Bescheids fällig.
Ganz am Anfang stehen noch zwei Meldungen, die regelmäßig untergehen. Die Anzeige der Betriebseröffnung beim Finanzamt binnen eines Monats nach § 120 BAO, Formular Verf 24. Und die Meldung bei der SVS, ebenfalls binnen eines Monats.
Brauche ich eine Registrierkasse?
Die Pflicht setzt 15.000 € Jahresumsatz und 7.500 € Barumsätze voraus. Payouts kommen per Überweisung.
Nein.
Und wenn du mit eigenem Geld handelst?
Da hängt der Steuersatz am Instrument. Die Trennlinie verläuft zwischen verbrieft und unverbrieft, was schon deshalb überrascht, weil die meisten sie zwischen Börse und OTC vermuten:
| Instrument | Besteuerung |
|---|---|
| Aktien, Anleihen, ETFs und Fonds | 27,5 % |
| Verbriefte Derivate: Zertifikate, Optionsscheine, Turbos | 27,5 % |
| Kryptowährungen nach § 27b EStG (Neuvermögen) | 27,5 % |
| Unverbriefte Derivate: CFDs, Forex-CFDs, Futures, Optionen, Swaps | Tarif 0–55 % |
Futures und Optionen an einer Terminbörse sind nicht verbrieft. Es sind Verträge, keine Wertpapiere, und sie werden nach Tarif besteuert.
Eine Ausnahme existiert. Behält eine Bank freiwillig eine der KESt entsprechende Steuer ein, wirkt das endbesteuernd (§ 27a Abs 2 Z 7 EStG). Manche österreichische Banken machen das, die meisten internationalen Broker nicht.
Zwei Fußnoten noch, weil sie sonst irgendwann teuer werden. „Forex” meint hier Forex-CFDs und Termingeschäfte. Reine Fremdwährungsgeschäfte sind Spekulationsgeschäfte nach § 31 EStG mit Einjahresfrist. Bei Krypto gelten die 27,5 % nur für Neuvermögen, und der 1. März 2021 ist eine dieser Stichtagsgrenzen, an die sich niemand erinnert, bis es zu spät ist.
Richtig weh tut allerdings § 27a Abs 6 EStG. Der nimmt den Sondersteuersatz weg, wenn die Erzielung solcher Einkünfte einen Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit darstellt. Wer als gewerblicher Trader eingestuft wird, verliert die 27,5 % damit auch auf Aktien, ETFs und Krypto im eigenen Depot.
Verluste aus privatem Kapitalvermögen sind nur mit gleichartig besteuerten Überschüssen desselben Jahres verrechenbar. Kein Vortrag ins nächste Jahr. Keine Verrechnung mit Zinsen aus Bankeinlagen. Und nie mit anderen Einkunftsarten. Dein CFD-Verlust im eigenen Depot lässt sich also nicht gegen deinen Prop-Trading-Gewinn rechnen, so gerne du das auch hättest.
Was die FMA zu Prop Trading sagt
Steuerlich ist das nur mittelbar relevant. Es gehört trotzdem dazu.
Die FMA schreibt in „Was ist Prop Trading?”, dass die meisten Prop-Trading-Plattformen derzeit keiner behördlichen Aufsicht unterliegen und daher nicht die strengen Anforderungen erfüllen müssen, die für regulierte Finanzdienstleister gelten. Sie hält weiter fest, dass viele Plattformen auf Leistungsdruck und Gamification setzen, und dass Trader, die Verluste hinnehmen mussten, von stark überhöhten Spreads im Vergleich zu realen Brokern berichten. Zu kostenpflichtigen Challenges schreibt sie, es könne „eine Situation entstehen, die dem Verhältnis zwischen Spieler und Spielbank ähnelt”.
Betrug ist das deswegen nicht. Es sagt dir aber, worüber wir hier reden. Über ein Geschäftsmodell, das nach Einschätzung der FMA oft von den Challenge-Gebühren lebt und weniger vom Handelsergebnis.
Wer eine Steuerfrage zu Payouts hat, hat immerhin welche.
Für das Geld, das dich eine falsche Einordnung kostet, bekommst du mehrere Stunden bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Geh hin, bevor du das erste Mal veranlagt wirst. Was du handelst, geht uns nichts an.
HÄUFIGE FRAGEN
Wie werden Prop-Trading-Gewinne in Österreich versteuert?
Payouts von Prop Firms werden in der Regel mit dem progressiven Einkommensteuertarif von 0 bis 55 Prozent besteuert, nicht mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer. In der Regel handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG. Die genaue Einordnung hängt von der Vertragsgestaltung ab und ist im Einzelfall zu prüfen.
Warum gilt die KESt von 27,5 Prozent beim Prop Trading nicht?
Der besondere Steuersatz setzt Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 27 EStG voraus. Beim Funded-Trader-Modell fehlt dieser Anknüpfungspunkt: Du überlässt kein Kapital, realisierst kein eigenes Vermögen und erwirbst kein Wirtschaftsgut. Du erbringst eine Leistung und erhältst ein erfolgsabhängiges Entgelt.
Ab welchem Gewinn zahlt man als Prop Trader SVS-Beiträge?
Als Neuer Selbständiger ohne Gewerbeberechtigung ab 6.613,20 Euro Jahresgewinn (Stand 2026). Mit Gewerbeberechtigung besteht Pflichtversicherung ab dem ersten Euro, hier kann jedoch die Kleinstunternehmerregelung nach § 4 Abs 1 Z 7 GSVG greifen. Sie muss beantragt werden und spart im ersten Jahr bis zu 1.774,32 Euro.
Brauche ich für Prop Trading einen Gewerbeschein?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. § 2 Abs 1 Z 14 GewO nimmt Dienstleistungen nach dem WAG 2018 aus der Gewerbeordnung aus. Die FMA weist darauf hin, dass je nach Ausgestaltung eine Konzession erforderlich sein kann, selbst bei simuliertem Handel. Die Frage gehört zur Gewerbebehörde und im Zweifel zur FMA.
Wann muss ich Prop-Trading-Gewinne versteuern, bei Buchgewinn oder Auszahlung?
Bei der Auszahlung. Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 19 EStG. Ein Gewinn, der nur im Dashboard des Funded Accounts steht, ist noch kein Einkommen. Ein im Dezember beantragter Payout, der im Jänner ankommt, gehört ins neue Jahr.
Kann ich Challenge-Gebühren von der Steuer absetzen?
Ja, als Betriebsausgaben, auch die Gebühren nicht bestandener Challenges. Dazu kommen Reset-Fees, Plattform- und Datengebühren sowie anteilig Hardware. Voraussetzung sind Belege und sieben Jahre Aufbewahrung nach § 132 BAO. Wer über Jahre nur Gebühren zahlt und nie nennenswerte Payouts erzielt, riskiert die Einstufung als Liebhaberei.
Fällt auf Prop-Trading-Payouts Umsatzsteuer an?
In der typischen Konstellation nicht, weil der Leistungsort bei einer ausländischen Prop Firm meist nicht in Österreich liegt. Diese Umsätze zählen deshalb auch nicht in die Kleinunternehmergrenze von 55.000 Euro. Sitzt die Firma im EU-Ausland, kann trotzdem eine UID-Nummer und eine Zusammenfassende Meldung nötig sein.
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung?
Die Einkommensteuererklärung E1 samt Beilage E1a ist bis 30. April des Folgejahres in Papierform oder bis 30. Juni über FinanzOnline abzugeben. Erklärungspflicht besteht ab einem Jahreseinkommen über 13.539 Euro, mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften ab 14.769 Euro. Steuerlich Vertretene fallen unter die Quotenregelung mit längeren Fristen.
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4 Fragen. Kein Ergebnis wird gespeichert, keine Anmeldung, keine Auswertung an uns.
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FRAGE 01
Mit welchem Steuersatz werden Prop-Trading-Payouts in Österreich in der Regel besteuert?
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FRAGE 02
Wann ist der Gewinn steuerlich entstanden?
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FRAGE 03
Was passiert im zweiten Jahr nach der ersten Veranlagung?
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FRAGE 04
Wie werden börsengehandelte Futures und Optionen im eigenen Depot besteuert?
QUELLEN
- → WKO — Aktuelle Werte Einkommen- und Körperschaftsteuer 2026
- → USP/BMF — Tarifstufen Einkommensteuer
- → FMA — Was ist Prop Trading?
- → USP/BMF — Kleinunternehmen (Umsatzsteuer)
- → WKO — Beitragswesen Selbständige 2026
- → WKO — Sozialversicherung der Kleinunternehmer (§ 4 Abs 1 Z 7 GSVG)
- → BMF — Einkommensteuererklärung und Veranlagung
- → BMF — Verluste aus Kapitalvermögen und Derivaten
- → WKO — Wann benötigt man eine Gewerbeberechtigung?
- → RIS — § 27a EStG 1988 (Steuersätze Kapitalvermögen)
- → RIS — § 23 EStG 1988 (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
- → RIS — § 2 GewO 1994 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)