Unseriöse Trading-Anbieter erkennen: Die Prüfung dauert fünf Minuten
STAND 19. AUGUST 2026 12 MIN LESEDAUER BILDUNG · KEINE ANLAGEBERATUNG
Vier Register, eine Warnliste, fünf Minuten. Was die FMA selbst als Warnsignale nennt, warum ein fehlender Eintrag noch nichts beweist und wohin man sich wendet, wenn das Geld schon weg ist.
KURZE SCHÄTZUNG
Wie viele Millionen Euro Schaden entstanden 2024 in Österreich allein durch gefälschte Handelsplattformen?
NICHTS WIRD GESPEICHERT ODER ÜBERTRAGEN
Bei der FMA wurden 2025 insgesamt 843 Betrugsfälle gemeldet, Schadenssumme 19,6 Millionen Euro. Der größte Einzelverlust lag bei rund 830.000 Euro.
Das ist nur, was gemeldet wurde. Das Bundeskriminalamt beziffert den Schaden allein durch gefälschte Handelsplattformen für 2024 auf rund 120 Millionen Euro.
Die gute Nachricht: Der größte Teil davon wäre mit einer Prüfung vermeidbar gewesen, die fünf Minuten dauert und nichts kostet. Die schlechte: Fast niemand macht sie.
Dieser Text sagt dir, wie sie geht. Er nennt bewusst keine Firmennamen, und weiter unten steht auch, warum.
Was du in fünf Minuten selbst prüfen kannst
Die Frage ist nicht, ob dir jemand sympathisch ist. Sie lautet: Darf dieser Anbieter das, was er anbietet, überhaupt tun?
Schritt eins. Suche den Namen in der Unternehmensdatenbank der FMA. Dort stehen alle in Österreich konzessionierten Unternehmen samt Umfang ihrer Konzession.
Schritt zwei. Findest du ihn nicht, ist das noch kein Urteil. Anbieter aus dem EWR dürfen über den Europäischen Pass tätig sein und sind über ihre Heimatbehörde zugelassen, sie stehen in eigenen Listen. Vermittler wiederum stehen in einem separaten Register. Prüfe beide, und im Zweifel das ESMA-Register für die gesamte EU.
Schritt drei. Die Warnliste der FMA. Über 1.200 Einträge, allein 2026 kamen bis August 58 dazu. Steht der Name dort, ist die Sache erledigt.
Schritt vier. Die internationalen Sammlungen. Das IOSCO-Portal führt über 46.000 Warnungen von rund 80 Behörden, dazu kommt die europäische Datenbank Euro-Bozon. Beide prüfen die Einträge allerdings nicht selbst nach, sie sammeln nur.
Schritt fünf, und der wird am häufigsten übersprungen. Deckt sich der Name in der Werbung exakt mit dem Registereintrag? Adresse, Firmenbuchnummer, Domain. Klon-Firmen kopieren die Lizenzdaten echter Unternehmen und ändern nur die Kontonummer.
Warum ein fehlender Eintrag nichts beweist
Hier wird es unangenehm, und die Behörden sagen es selbst am deutlichsten.
Die FMA schreibt: Auch wenn es noch keine Warnmeldung gibt, bedeute das nicht automatisch, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt. Die BaFin formuliert, ihre Warnungen könnten nie vollständig sein. Die britische FCA sagt, eine Firma könne auch dann unzulässig tätig oder ein Betrug sein, wenn sie nicht auf der Liste steht.
Umgekehrt gilt aber genauso: Wer in keinem einzigen Register auftaucht, ist nicht einfach klein oder neu. Wer in Österreich konzessionspflichtige Geschäfte betreibt, muss irgendwo eingetragen sein.
Welche Warnsignale nennen die Behörden?
Die BaFin führt zehn auf. Wir geben sie hier in ihrer eigenen Reihenfolge wieder, weil das die zitierfähige Fassung ist:
Werbung über soziale Medien. Unaufgeforderte Anrufe. Unerbetene E-Mails oder vermeintliche Geheimtipps. Fehlende aussagekräftige Informationen. Die Aufforderung, in private Messenger-Gruppen zu wechseln. Geforderter Fernzugriff auf den Computer. Hohe Renditen bei angeblich fast keinem Risiko. Zeitdruck. Überweisungen ins außereuropäische Ausland. Und ein Geschäftsmodell, das man nicht versteht.
Die FMA ergänzt einen Punkt, der in Österreich schärfer ist als anderswo: Unaufgeforderte Verkaufsanrufe sind verboten. Wer trotzdem anruft, ist nach FMA-Formulierung höchst unseriös.
Bemerkenswert ist eine Differenzierung, die die BaFin selbst vornimmt und die man selten hört: Hohe Renditen bedeuten nicht zwangsläufig ein unseriöses Angebot. Je höher der versprochene Gewinn, desto größer sei schlicht das Risiko. Das Problem ist nicht die hohe Zahl, sondern die hohe Zahl ohne die dazugehörige.
Ein Punkt aus der Praxis, den die BaFin besonders scharf formuliert: Ihr seien keine lizenzierten Anbieter bekannt, die sich über Messenger-Gruppenchats an Anleger wenden. Damit ist dieser eine Punkt praktisch allein schon ausreichend.
Was Anbieter über Gewinne sagen dürfen
Das ist der Teil, den man ohne Jurastudium prüfen kann, weil die Vorgaben erstaunlich konkret sind.
Nach § 49 WAG 2018 müssen alle Informationen an Kunden redlich, eindeutig und nicht irreführend sein, Marketing muss als solches erkennbar sein. Die dazugehörige EU-Verordnung wird deutlicher:
Wer mögliche Vorteile nennt, muss stets redlich und deutlich auf die Risiken hinweisen. Der Risikohinweis muss mindestens in derselben Schriftgröße stehen wie der übrige Text. Warnungen dürfen nicht verschleiert oder abgeschwächt werden. Frühere Wertentwicklung darf nicht im Vordergrund stehen, muss mindestens fünf Jahre umfassen und braucht den Hinweis, dass sie kein verlässlicher Indikator für die Zukunft ist. Prognosen müssen auf objektiven Daten beruhen und sowohl positive als auch negative Szenarien zeigen.
Bei CFDs ist der Warnhinweis sogar wortwörtlich vorgeschrieben, samt anbieterspezifischer Verlustquote, die alle drei Monate neu zu berechnen ist. Fehlt sie oder steht dort eine generische Spanne, ist das ein Verstoß, den du selbst erkennen kannst.
Dazu kommt ein Bonusverbot: Anreize für Privatkunden sind bei CFDs unzulässig.
Wo Bildung aufhört und Beratung anfängt
Diese Frage betrifft uns selbst, deshalb hier besonders sauber. Wir sind keine Anlageberatung im Sinne des WAG 2018 und geben keine Empfehlungen zu Finanzinstrumenten.
Konzessionspflichtig ist nach dem Gesetz die persönliche Empfehlung zu einem bestimmten Finanzinstrument, die als für diese Person geeignet dargestellt wird oder auf einer Prüfung ihrer Verhältnisse beruht. Verstöße können mit bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden.
Die FMA hat 2025 Hinweise für Finfluencer veröffentlicht, und die sind die klarste Abgrenzung, die es dazu gibt. Zwei Sätze daraus lohnen sich wörtlich:
„Allgemeine Tipps zu Anlagethemen, Anlageklassen, zu Nachhaltigkeit, Prinzipien der Risikostreuung oder der geopolitischen Situation beziehen sich nicht auf ein bestimmtes Finanzinstrument und sind keine Anlageberatung.”
Und der Satz, der viele überraschen dürfte:
„Wenn Sie das gewerblich tun, also auch nur mittelbar Einnahmen damit erzielen möchten, ist es Anlageberatung.”
Es kommt also nicht darauf an, ob jemand dafür Geld verlangt. Die FMA illustriert das mit einem Beispiel: Jemand empfiehlt einer Bekannten einen bestimmten ETF als für sie geeignet, verlangt nichts dafür, hofft aber, dass sie sich für seine kostenpflichtige Schulung anmeldet. Das genügt bereits.
Es gibt noch ein zweites Regelwerk, das oft übersehen wird. Wer öffentlich Anlageempfehlungen verbreitet, fällt unter die Marktmissbrauchsverordnung, auch ohne Konzession. Das verlangt Kennzeichnung des Urhebers, Trennung von Fakten und Meinungen und vor allem Offenlegung von Interessenkonflikten.
Praktisch heißt das für dich als Leser: Wenn dir jemand ein konkretes Instrument als passend für deine Situation nennt und irgendwo im Hintergrund ein Verkauf steht, bewegt er sich in einem konzessionspflichtigen Bereich. Ob er die Konzession hat, kannst du in zwei Minuten nachsehen.
Die Maschen, die Behörden aktuell melden
Die FMA hat für 2025 drei Trends benannt: Deepfake-Videos mit Prominenten, WhatsApp-Gruppen mit angeblichen Anlagetipps und Chatbots mit künstlicher Intelligenz, die eine ganze Community vortäuschen.
Das Muster dahinter beschreibt die BaFin präzise. Bei gefälschten Plattformen können Anleger ihren Kontostand online einsehen, die Kontobewegungen und Gewinne sind aber vollständig erzeugt. Tatsächlich wird kein Cent investiert. Und wenn ausgezahlt werden soll, kommen plötzlich Steuern, Liquiditätsnachweise oder Gebühren dazu.
Genau daraus folgt der wirksamste Praxistest überhaupt: Fordere früh eine kleine Auszahlung an. Funktioniert sie anstandslos, sagt das mehr als jede Website. Kommen Ausreden oder neue Gebühren, hast du deine Antwort.
Das Bundeskriminalamt beschreibt das langfristige Muster unter dem Namen Pig Butchering: Opfer werden über Wochen aufgebaut, bevor der Betrug realisiert wird. Bei den Plattformen selbst nennt der Report Renditeversprechen von 200 bis 300 Prozent, gefälschte Live-Kurse und manipulierte Handelsdaten.
Und dann gibt es die zweite Runde. Nach Monaten oder Jahren meldet sich jemand, das Geld sei gefunden worden, man müsse nur noch Gebühren vorstrecken. Die BaFin führt das als Recovery Scam, teils sogar mit Berufung auf die Behörde selbst. Watchlist Internet fasst es knapp zusammen: Die Täter vergrößern einfach nur den Schaden.
Wenn das Geld schon weg ist
Vier Dinge, in dieser Reihenfolge.
Anzeige erstatten, bei jeder Polizeidienststelle. Das Bundeskriminalamt stellt ausdrücklich klar, dass eine Anzeige über die Meldestelle für Cybercrime derzeit nicht möglich ist, eine E-Mail dorthin ersetzt sie also nicht.
Parallel sofort die Bank oder den Zahlungsdienstleister kontaktieren. Eine Rückholung ist nur zeitnah möglich.
Alles dokumentieren, bevor Seiten verschwinden. Screenshots, Chatverläufe, Kontodaten, Namen, Zeitpunkte.
Und niemals auf Rückhol-Angebote eingehen.
Zur Rolle der FMA gehört eine Klarstellung, die viele enttäuscht: Sie ist für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig, nicht für deinen Einzelfall. Sie schreibt selbst, sie könne keine individuelle Lösung erwirken, das bleibe Schlichtungsstellen und Gerichten vorbehalten. Eine Meldung ist trotzdem sinnvoll, weil daraus Warnungen entstehen.
Für Beratung gibt es in Österreich die Arbeiterkammer und den VKI, für Bankfälle die Bankenschlichtung, für Meldungen von Betrugsseiten Watchlist Internet.
Warum hier keine Namen stehen
Zum Schluss der Punkt, der uns selbst betrifft.
Wir könnten eine Liste von Anbietern veröffentlichen, die wir für fragwürdig halten. Wir tun es nicht, und zwar aus zwei Gründen.
Der erste ist rechtlich. Wer ein Unternehmen öffentlich als Betrüger bezeichnet, behauptet eine Tatsache und muss sie beweisen können. Ohne rechtskräftiges Urteil ist das kaum möglich, und das Risiko liegt beim Absender.
Der zweite ist praktischer und ehrlicher: Eine Namensliste wäre in drei Monaten veraltet. Die Anbieter wechseln Firmierungen und Domains schneller, als ein Blogartikel aktualisiert wird. Die Warnliste der FMA wird laufend gepflegt, unsere wäre eine Momentaufnahme, auf die sich jemand verlassen könnte, obwohl sie nichts mehr wert ist.
Deshalb verlinken wir die Register, statt sie abzuschreiben. Prüf selbst, es dauert fünf Minuten. Und wenn ein Anbieter dir diese fünf Minuten ausreden will, weil das Angebot nur heute gilt, hast du deine Antwort schon.
HÄUFIGE FRAGEN
Wie prüfe ich, ob ein Trading-Anbieter in Österreich zugelassen ist?
Über die Unternehmensdatenbank der FMA unter fma.gv.at. Findet sich der Anbieter dort nicht, prüfe zusätzlich die Listen der EWR-Anbieter und das Register für Wertpapiervermittler, weil beide getrennt geführt werden. EU-weit hilft das ESMA-Register. Erst wenn ein Anbieter in keinem dieser Register auftaucht, ist die Sache eindeutig.
Wo finde ich die Warnliste der FMA?
Unter fma.gv.at/warnungen. Die Liste umfasst über 1.200 Einträge und wird laufend ergänzt, allein 2026 kamen bis August 58 dazu. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs 7 Bankwesengesetz beziehungsweise § 92 Abs 11 WAG 2018. Ein Eintrag bedeutet, dass der Anbieter keine Berechtigung für konzessionspflichtige Geschäfte in Österreich hat.
Bedeutet ein fehlender Eintrag auf der Warnliste, dass ein Anbieter seriös ist?
Nein, und die Behörden sagen das selbst. Die FMA schreibt, auch ohne Warnmeldung handle es sich nicht automatisch um ein seriöses Unternehmen. Die BaFin formuliert, ihre Warnungen könnten nie vollständig sein. Die Warnliste ist ein Ausschlusskriterium, kein Gütesiegel.
Welche Warnsignale nennen die Aufsichtsbehörden selbst?
Die BaFin führt zehn auf, darunter unaufgeforderte Anrufe, Werbung über soziale Medien, den Wechsel in private Messenger-Gruppen, geforderten Fernzugriff auf den Computer, Zeitdruck, Überweisungen ins außereuropäische Ausland und Renditeversprechen bei angeblich geringem Risiko. Die FMA betont zusätzlich, dass unaufgeforderte Verkaufsanrufe in Österreich verboten sind.
Was darf ein Anbieter über mögliche Gewinne sagen?
Nach § 49 WAG 2018 müssen alle Informationen redlich, eindeutig und nicht irreführend sein. Die Delegierte Verordnung 2017/565 verlangt bei jeder Nennung möglicher Vorteile einen gleichwertigen Risikohinweis in mindestens derselben Schriftgröße. Frühere Wertentwicklung darf nicht im Vordergrund stehen und muss mindestens fünf Jahre umfassen. Prognosen brauchen sowohl positive als auch negative Szenarien.
Wo verläuft die Grenze zwischen Trading-Bildung und Anlageberatung?
Bei der Personalisierung. Anlageberatung ist nach WAG 2018 die persönliche Empfehlung zu einem bestimmten Finanzinstrument, die als für diese Person geeignet dargestellt wird. Allgemeine Inhalte zu Anlageklassen, Risikostreuung oder Marktmechanik sind keine Anlageberatung. Die FMA hält in ihren Hinweisen für Finfluencer fest, dass es auch dann Beratung ist, wenn dafür nichts verlangt wird, aber mittelbar Einnahmen erzielt werden sollen.
Was tun, wenn ich bereits Geld verloren habe?
Anzeige bei jeder Polizeidienststelle erstatten, das geht in Österreich nicht per E-Mail-Meldestelle. Parallel sofort Bank oder Zahlungsdienstleister kontaktieren, weil eine Rückholung nur zeitnah möglich ist. Alles dokumentieren. Und auf keinen Fall auf Angebote zur Geldrückholung eingehen, das ist ein eigenes Betrugsmuster, das Behörden als Recovery Scam führen.
Wie groß ist das Problem in Österreich?
Bei der FMA wurden 2025 insgesamt 843 Betrugsfälle mit einer Schadenssumme von 19,6 Millionen Euro gemeldet, der höchste Einzelverlust lag bei rund 830.000 Euro. Der Cybercrime-Report des Bundeskriminalamts beziffert den Schaden allein durch Cyber Trading Fraud für 2024 auf rund 120 Millionen Euro.
SELBSTTEST
Hast du es behalten?
4 Fragen. Kein Ergebnis wird gespeichert, keine Anmeldung, keine Auswertung an uns.
-
FRAGE 01
Ein Anbieter steht nicht auf der FMA-Warnliste. Was bedeutet das?
-
FRAGE 02
Ein Anbieter ruft dich unaufgefordert an und will dir ein Investment verkaufen.
-
FRAGE 03
Wann ist ein Bildungsinhalt keine Bildung mehr, sondern konzessionspflichtige Anlageberatung?
-
FRAGE 04
Jemand bietet dir an, dein verlorenes Geld zurückzuholen.
QUELLEN
- → FMA — Warnmeldungen
- → FMA — Unternehmensdatenbank
- → FMA — So erkennen Sie Finanzbetrüger
- → FMA — Facts und FAQs für Finfluencer:innen (2025)
- → BaFin — Zehn Warnsignale für unseriöse Anlageangebote
- → ESMA — Register der zugelassenen Wertpapierfirmen
- → IOSCO — Investor Alerts Portal (I-SCAN)
- → RIS — § 49 WAG 2018 (Informationen an Kunden)
- → Bundeskriminalamt — Cybercrime Report 2024
- → Watchlist Internet — Recovery Scam